Mitgliedschaft

Die Sektion Meiningen ist rechtlich eigenständig. Wir sind aber Mitglied im Dachverband des DAV. Ca. 50% der Mitgliederbeiträge führen wir als Verbandsbeitrag (inklusive Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung – ASS) an den Dachverband DAV ab.

Eintritt

Mit der Weiterleitung des ausgefüllten Aufnahmeantrages ( Link zum Aufnahmeantrag – PDF) an die Geschäftsstelle leiten Sie Ihre Mitgliedschaft ein. Mit der Zahlung der Aufnahmegebühr (10 € je Person, jedoch max. 20 € je Familie) und des erstmaligen Jahresbeitrages erhalten Sie Ihre DAV-Ausweise. 

Bei Fragen zur Mitgliedschaft, Eintritt oder Wechsel kontaktieren Sie unsere Mitgliederverwaltung:

Oliver Bauch

Änderungen

Änderungen müssen immer der Sektion gemeldet werden, nicht dem Hauptverein in München. Ihre geänderten Daten werden von uns eingepflegt und dadurch zum Hauptverein weitergeleitet. Um unnötigen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden und den Erhalt Ihres Mitgliedsausweises sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Adress- oder Kontoänderungen ( Link zum Änderungsantrag) so bald wie möglich mitzuteilen.
Bitte melden Sie uns alle Haushaltsmitglieder namentlich, für welche die Änderung gilt. Unsere Mitglieder werden alle individuell angelegt. Es werden deshalb nur Änderungen bei den Personen durchgeführt, für welche dies auch gemeldet wurde.
Bitte beachten Sie, dass Zeitschriften wie die „DAV-Panorama“ nicht im Rahmen von Nachsendeaufträgen von der Post mitversandt werden. Nachsendeaufträge beinhalten nur Briefe und Sendungen zu normalem Porto. Die zu Sonderkonditionen versandten Pressepostsendungen werden nicht zugestellt.
Sollten Sie ihres DAV-Ausweises verlustig werden, bitte die Verlusterklärung ( Link zur Verlusterklärung) benutzen. Wir erstellen dann Ersatzdokumente.

Austritt

Die Mitgliedschaft gilt kalenderjährlich von Januar – Dezember. Sofern nicht fristgerecht (zum 30. September des laufenden Jahres) gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit). Auch bei einem Sektionswechsel in eine andere Sektion müssen sie bei uns Ihre Mitgliedschaft aufkündigen. Zur Kündigung ist der postalische Weg  oder per Email  info@dav-meiningen.de möglich

Sektionswechsel

Ein Sektionswechsel ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich. Nach der Kündigung in der alten Sektion erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Diese reichen Sie zusammen mit dem neuen, ausgefüllten Aufnahmeantrag und dem Mitgliedsausweis der alten Sektion bei uns ein. Wir übernehmen dann aus der Kündigungsbestätigung die bisherige Dauer der Mitgliedschaft im DAV. Sie sparen beim Sektionswechsel eine erneute Aufnahmegebühr und erhalten im Austausch gegen den alten Mitgliedsausweis unmittelbar den Ausweis unserer Sektion.
Zu beachten: Voraussetzung für den Sektionswechsel ist, dass der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bei der bisherigen Sektion bereits bezahlt ist und der Ausweis der bisherigen Sektion bei uns eingereicht wird.
Für einen Wechsel zu einer anderen Sektion gilt dies entsprechend andersseitig.

Mitgliedsbeiträge

A - Mitglieder

sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. A-Mitglieder vom vollendeten 25. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen bzw. aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen haben (auch Wehr- und Zivildienstleistende), zahlen auf Antrag den Mitgliedsbeitrag für B-Mitglieder. Der Antrag ist bis zum 15.10. für das nächste Vereinsjahr zu stellen. Ihm ist ein geeigneter Nachweis beizufügen.  

B - Mitglieder

sind Vollmitglieder mit Beitrags- vergünstigung:

  • Verheiratete Mitglieder, deren Ehegatte A-, B- od. Junior Mitglied ist bzw. zu Lebzeiten war.
  • Siehe Kategorie A (ermäßigt)
  • Mitglieder, wenn mindestens drei ihrer Kinder im DAV sind.
  • Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 25 Jahre lang ununterbrochen dem DAV angehören.
  • Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind

C - Mitglieder

sind Vollmitglieder, die als A- od. B-Mitglied oder als Junior einer anderen Sektion des DAV, OeAV od. AVS angehören. Sie erhalten keine Jahresmarke.

Junioren

sind Vollmitglieder vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Kinder & alleinversicherte Jugendliche

sind Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie haben keine Mitglieder- rechte, genießen aber Vorrechte auf Hütten und den Schutz der Unfallfürsorge und Haftpflichtversicherung. Dieser Beitrag ist nur von Kindern / Jugendlichen zu entrichten, deren Eltern nicht der Sektion Meiningen angehören.

Familie

gilt für ein A- und ein B-Mitglied; deren familienangehörige Jugendliche und Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei. Alle Familienmitglieder müssen die gleiche Anschrift aufweisen und der Mitgliedsbeitrag hat in einem Zahlungsvorgang zu erfolgen (gemeinsame Einzugsermächtigung). Bei Alleinerziehenden ist der Beitrag für ein A-Mitglied zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sind bei Alleinerziehenden (auf Antrag) ebenso beitragsfrei.

Ermäßigt

Folgenden Mitgliedern kann auf Antrag (Anträge auf Ermäßigung wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15. Dezember eingehen) der ermäßigte Beitrag eingeräumt werden:

  1. Partnermitglieder, wenn
  • das Partnermitglied der selben Sektion angehört  (Ehepaare oder Gleichgestellte [eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften] mit gemeinsamen Wohnsitz und Kontoverbindung)
  • eine identische Anschrift besteht und
  • der Mitgliedsbeitrag in einem Zahlungsvorgang erfolgt (gemeinsame Einzugsermächtigung)

    Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag. Es erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung zum Mitglied mit Vollbeitrag. B-Mitglieder, deren Partner verstorben ist, verbleiben in der Kategorie B.
  1. aktive Mitglieder der Bergwacht
  2. Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 25 Jahre dem DAV angehören
  3. Schwerbehinderte ab dem vollendeten 25. Lebensjahr (Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50%)

Gast

sind Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior bzw. Kind/Jugendlicher einer anderen Sektion des DAV oder einer Sektion des ÖAV oder Alpenvereins Südtirol angehören.
Auch ein Mitglied, welches aus einer anderen Sektion wechselt, wird für das laufende Jahr in unserer Sektion als kostenloses C-Mitglied aufgenommen.

Durch Eure Mitgliedschaft …

  • unterstützt ihr den Verein, welcher für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
  • bekommt ihr auf über 2000 Hütten des DAV’s und unserer Partner Vergünstigungen für die Übernachtungen
  • genießt ihr mit eurem Jahresbeitrag einen optimalen Versicherungsschutz bei Unfällen in den Bergen
  • erhaltet ihr eine bevorzugte Behandlung bei der Schlafplatzvergabe, günstigere Bergsteigeressen
  • erhaltet ihr exklusive Zugangsberechtigungen zu vielen Selbstversorgerhütten
  • bekommt ihr jährlich sechs mal die Mitgliederzeitschrift, das attraktive Bergsteigermagazin „DAV PANORAMA„.
  • bekommt ihr einmal im Jahr unser Sektions-Mitteilungsheft mit Berichten des vergangenen Jahres und Terminen des neuen Jahres
  • kostenlosen Zugang zu Büchern und Karten unserer Sektionsbibliothek und vergünstigten Zugriff auf den DAV Shop München
  • erhaltet ihr Eintrittsvergünstigungen zu DAV Einrichtungen (Kletterhallen) und bei Sektionsveranstaltungen
  • genießt ihr höchsten Sicherheitsstandard durch entsprechende Ausbildung und führende Forschung

Bergsport

  • in Ausbildungskursen alles Wichtige rund um den Bergsport lernen
  • attraktive Tourenprogramme der Sektionen unter qualifizierter Führung nutzen
  • Tourenpartner und Gleichgesinnte kennenlernen

Information

  • kostenloser oder vergünstigter Zugriff auf Karten, Führer und Bücher in den DAVBibliotheken
  • sechsmal jährlich das Bergsteigermagazin DAV Panorama kostenlos frei Haus

Hütten

  • günstigere Übernachtung auf über 2.000 Alpenvereinshütten
  • exklusiver Zugang zu Selbstversorgerhütten
  • Bergsteigeressen und -getränke

Sicherheit

  • mit dem alpinen Sicherheits Service (ASS) weltweiten Versicherungsschutz bei allen Bergsportarten genießen. Schadensfälle werden über die Würzburger Versicherungs-AG abgewickelt. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • aktuelle Informationen zur Sicherheit im Bergsport, praxisorientiert aufbereitet von der
    DAV-Sicherheitsforschung

Freizeit

  • Abenteuer, Spaß und Herausforderung für Groß und Klein erleben
  • Möglichkeit an attraktiven Touren und Reisen teilzunehmen
  • Preisnachlass für Reisen des DAV Summit Club

Klettern

  • deutschlandweit kostenloser oder vergünstigter Zugang zu den DAV-Kletteranlagen
  • Förderprogramme für Nachwuchs- und Spitzenkletterer

selbst aktiv werden

  • ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereins, der für die Vereinbarkeit von Bergsport und Natur steht
  • Möglichkeit einer qualifizierten Ausbildung zum Fachübungsleiter oder Trainer
  • Einsatz auf Umweltbaustellen und bei der Pflege des alpinen Wegenetzes
  • Mithilfe bei der Sanierung und Instandhaltung der Alpenvereinshütten
  • bei Interesse ehrenamtliches Engagement in einem der vielen Bereiche der Sektionsarbeit