sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
A-Mitglieder vom vollendeten 25. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen bzw. aus anderen Gründen kein eigenes Einkommen haben (auch Wehr- und Zivildienstleistende), zahlen auf Antrag den Mitgliedsbeitrag für B-Mitglieder. Der Antrag ist bis zum 15.10. für das nächste Vereinsjahr zu stellen. Ihm ist ein geeigneter Nachweis beizufügen.