gilt für ein A- und ein B-Mitglied; deren familienangehörige Jugendliche und Kinder sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei. Alle Familienmitglieder müssen die gleiche Anschrift aufweisen und der Mitgliedsbeitrag hat in einem Zahlungsvorgang zu erfolgen (gemeinsame Einzugsermächtigung). Bei Alleinerziehenden ist der Beitrag für ein A-Mitglied zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sind bei Alleinerziehenden (auf Antrag) ebenso beitragsfrei.